Neue Chancen in der Unternehmenskrise
Nach § 19 der derzeit noch gültigen Insolvenzordnung besteht für die Geschäftsführer juristischer Personen bei Überschuldung der Gesellschaft zwingend die Verpflichtung, unverzüglich, d.h. spätestens drei Wochen nach Feststellung der Überschuldung Insolvenzantrag zu stellen. Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden der Gesellschaft höher sind als das zu Verkehrswerten bewertete Vermögen. Kommt es zum Kollaps des Unternehmens und wurde die Frist für den Insolvenzantrag nicht eingehalten, wird mittlerweile regelmäßig ein Strafverfahren gegen die Geschäftsführer der betroffenen Gesellschaft wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung eingeleitet.
Nicht selten verfügen überschuldete Unternehmen über einen soliden Auftragsbestand und haben trotz enger Kapitaldecke eine realistische Überlebenschance. Ohne Gestellung externer, nicht selten privater Sicherheiten oder Haftungserklärung der Firmeninhaber lässt das Gesetz derzeit dennoch keine Ausnahme von der Insolvenzantragspflicht zu.
Zur Stabilisierung des Finanzmarktes hat die Bundesregierung nunmehr beschlossen, dass eine positive Fortführungsprognose des Unternehmens die Insolvenzantragspflicht bei Überschuldungstatbestand künftig entfallen lassen soll.
Der Prognosezeitraum sollte mindestens das laufende und das folgende Jahr umfassen. Ausgangspunkt sind Umsatz- und Kostenplanungen, aus denen dann Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen und Finanzpläne zu entwickeln sind, die möglichst so gestaltet werden sollten, dass spätere Abweichungen von den Plänen in die Berechnung nachträglich integriert werden können. Eine solche rollierende Finanzplanung trägt wesentlich zur Unternehmenstransparenz bei und beschleunigt notwendige Anpassungsprozesse an das sich wandelnde wirtschaftliche Umfeld.
Als Berater hört man nicht selten auch aus dem Mund „gestandener“, meist von Termindruck im Tagesgeschäft getriebener Unternehmer, ihr Geschäft sei nicht planbar, der Umsatz nicht voraussehbar und die Kosten seien ohnehin vom Markt bestimmt. Hinterfragt man diese Argumente, zeigt sich häufig, dass der Unternehmer lediglich keine Zeit für zusätzliche Verwaltungsarbeiten hat und dass das Know-how für die Finanzplanung im Unternehmen fehlt.
Dabei kann eine aussagefähige Finanzplanung mit vergleichsweise geringem Zeitaufwand für die Führungskräfte und überschaubarem Kostenaufwand in ein Unternehmen eingeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiter, die von der Planung betroffen sind, von Anfang an in die Arbeiten integriert werden – was im Übrigen die Geschäftsführung auch erheblich entlastet. Bei geschulter Leitung und Anwendung moderner Kommunikations- und Kreativitätstechniken entwickelt sich die Unternehmensplanung regelmäßig zu einem kreativen Prozess, der neue Ideen freisetzt und so auch in der Krise zusätzliches Entwicklungspotential für das Unternehmen liefert. Nicht selten gelingt so über die Finanzplanung eine tragfähige Sanierung des Unternehmens. Nebeneffekt ist eine verbesserte Kommunikation zwischen Geschäftsführung und mittlerem Management. Bleibt festzustellen:
Wirtschaftskrisen sind wie reißende Ströme.
Wer planlos gegen sie anschwimmt, ertrinkt.
Wer aber in einem gut gesteuerten Boot sitzt,
den bringt die Strömung mühelos an neue Ufer.
Dr. Wolfgang Gut
Anm.: Der Autor verfügt als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Wirtschaftsmediator über langjährige Erfahrung bei Sanierungen sowie Finanzplanung und Unternehmensplanung auch unter Anwendung moderner Kommunikations- und Kreativitätstechniken.

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