Neben der unabdingbaren fachlichen Kompetenz erfordert der Weg in die Selbständigkeit vielfältige persönliche Unternehmerfähigkeiten. Wer beides besitzt und seine Existenzgründung sorgfältig und kritisch in Zusammenarbeit mit seinem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer plant, hat gute Chancen für einen erfolgreichen Start in die Selbständigkeit.
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Existenzgründer in Krisenzeiten?
In wirtschaftlich schwieriger werdenden Zeiten findet eine Bereinigung von Märkten statt. Mittlere und größere Unternehmen scheiden aus dem Markt aus, der dann nicht selten Nischen bietet, in denen sich Jungunternehmer erfolgreich eine Existenz aufbauen können.
Auch mancher bewährte leitende Mitarbeiter, der sich nicht länger dem Risiko des Arbeitsplatzverlustes aussetzen will, sollte sich zur Sicherung seiner Beschäftigung darüber Gedanken machen, ob er nicht künftig seine Erfahrung als Herr im eigenen Betrieb einsetzen will.
Natürlich ist gerade dann ein ausreichendes Startkapital wichtig. Hier bieten sich jedoch Hilfen der staatlichen Kreditinstitute ebenso an wie die Beschaffung von privatem Risikokapital. Hilfestellung bei der Kapitalbeschaffung kann der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer leisten.
Unternehmenskauf bzw. Praxisübernahme statt Anfang bei Null
Die geburtenstarken Jahrgänge marschieren in Richtung Ruhestand, nicht selten ohne einen geeigneten Nachfolger im eigenen Betrieb. Verstärkt bieten sich deshalb Gelegenheiten zum Erwerb oder zur Teilhaberschaft an bestehenden Betrieben/Praxen. Unternehmenskauf bzw. Praxisübernahme stellen nicht selten eine interessante Alternative zur Neugründung dar, weil Organisationsstrukturen, Markt und Kundenstamm bereits vorhanden sind.
Wichtig ist jedoch, dass der zu übernehmende Betrieb bzw. die zu übernehmende Praxis vorher gründlich auf Ertragskraft, Zukunftsfähigkeit und Risiken hin analysiert werden. Hierfür ist der Wirtschaftsprüfer ein kompetenter Partner.
Fähigkeiten und Eigenschaften, die der Existenzgründer besitzen sollte
Wer eine selbständige Existenz erfolgreich aufbauen will, sollte natürlich sein Fach beherrschen. Der Unternehmer sollte darüber hinaus aber noch eine Reihe persönlicher Eigenschaften besitzen. Schlagwortartig zusammengefasst:
• fachliche Kompetenz – souverän arbeitet nur, wer sein Fach beherrscht;
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• Belastbarkeit – wer seine Schweißtropfen zählt, wird nie ein Unternehmer;
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• Pünktlichkeit – wer kommt, wann er will, geht, weil der Kunde dies will;
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• Gründlichkeit – der Kunde zahlt erst, wenn die Arbeit ganz fertig ist;
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• Kundenorientierung – erst hören, was der Kunde will und dann arbeiten;
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• Kommunikationsfähigkeit – Leistung genügt nicht, sie will auch kommuniziert sein;
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• kaufmännische Fähigkeiten – nur wer rechnen kann, macht Gewinn;
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• Organisationstalent – nur optimierte Abläufe bringen optimale Gewinne;
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• Führungseigenschaft – Mitarbeiter überwachen, statt alles selber machen;
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• Verwaltungswissen – wer Bürokraten ausweicht, den verfolgen sie;
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• Lernfähigkeit – wer nur im eigenen Saft kocht, ist bald ausgekocht.
Diese Grundsätze gelten – im Einzelfall mehr oder weniger – für jeden Jungunternehmer, egal ob er einen Imbiss betreiben will, Handwerker ist, einen Einzelhandel oder Fertigungsbetrieb gründen möchte oder als Arzt, Anwalt oder Ingenieur eine Praxis oder ein Büro als Freiberufler aufbauen will.
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater – Wegweiser für den Existenzgründer
Jeder Existenzgründung sollte ein Konzept zugrunde liegen, mit dem die Tragfähigkeit des Vorhabens dokumentiert wird. Das Existenzgründungskonzept – neudeutsch auch Businessplan genannt – enthält neben einer verbalen Beschreibung des Vorhabens, insbesondere einer Darstellung der Märkte und einer Analyse der Chancen und Risiken eine Kosten- und Ergebnisplanung für das Gründungsjahr und mindestens die zwei Folgejahre. Daraus abzuleiten ist eine Finanzplanung, anhand derer der Kapitalbedarf zu ermitteln ist.
Hier sollte externer Rat durch den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eingeholt werden, denn je qualifizierter die Planung erfolgt, desto wahrscheinlicher stellt sich später der Erfolg ein. Die Betreuung durch den Berater erstreckt sich auch auf die Suche nach Fördermitteln für die Existenzgründung und Hilfe bei der Antragstellung. Bei Förderung durch das Arbeitsamt ist auch eine Stellungnahme des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers zur Tragfähigkeit des Vorhabens einzuholen.
Die Unterstützung durch den externen Berater kann sich auf Tipps zur Existenzgründung beschränken, als laufende Unterstützung im Einzelfall praktiziert werden, aber auch bis hin zum umfassenden Coaching des Existenzgründers ausgestaltet sein. Wichtig ist auf jeden Fall eine solide Planung des Vorhabens mit Hilfe eines erfahrenen externen Beraters, denn nach wie vor gilt:
Die Existenzgründung soll eine Existenz schaffen
und nicht den Gründer um seine Existenz bringen.
Sprechen Sie mit uns.
Dr. Wolfgang Gut WP, StB, Wirtschaftsmediator, Tel. 06021/388025, dr.gut@rhein-main-treuhand.de

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