Informationen zum ELENA-Verfahren im Lohnbereich ab 2010
Wie aus den Vorjahren leidlich bekannt, stehen bereits heute wichtige Änderungen im Lohnabrechnungsbereich zum Jahreswechsel fest, die sich auf Ihre Arbeitsplanung auswirken und der Vorbereitung bedürfen.
Was ändert sich?
Ab Januar 2010 müssen im sogenannten ELENA-Verfahren (ELENA = Elektronischer Entgeltnachweis) monatlich für jeden Arbeitnehmer Entgeltdaten elektronisch an eine zentrale Speicherstelle der Rentenversicherung gemeldet werden. Dies betrifft sowohl Angaben und Ergebnisse aus den vorhandenen Daten als auch zusätzliche Informationen – die bisher für die Lohnabrechnung nicht benötigt wurden und deshalb neu erhoben und erfasst werden müssen.
Hintergrund dieser Maßnahmen ist die Erleichterung des Datenzugriffs für leistungsgewährende Stellen, derzeit der Bundesagentur für Arbeit und Behörde für Wohn- und Elterngeld. Im Gegenzug entfallen ab 2012 die bisher erforderlichen schriftlichen Bescheinigungen.
Was bedeutet das für Sie?
Soweit Sie Ihre Personalabrechnungen selbst erstellen sollten Sie dafür Sorge tragen, Ihr Abrechnungssystem zu aktualisieren und die notwendigen Angaben zu sammeln.
Bezeichnend ist, dass bislang noch nicht alle Details des neuen Verfahrens offiziell bestätigt sind. Neben den bereits bisher notwendigen Daten werden zukünftig auch Angaben zur wöchentlichen Arbeitszeit, zum Grund eines evtl. Wechsels der Arbeitszeit, zur durchschnittlichen betrieblichen Arbeitszeit, zur Ausbildungsdauer und weitere Angaben, insbesondere bei Kündigung/Entlassung (ab 07/2010) erforderlich.
In diesem Zusammenhang sei uns ein Hinweis in eigener Sache erlaubt:
Wir sind auch im Bereich der Lohnabrechnung Ihr kompetenter Partner und können Ihnen ein Full-Service-Angebot von der Erstellung der eigentlichen Abrechnung über die Durchführung aller erforderlichen Meldungen an Finanzamt und Sozialversicherungsträger, Vorbereitung aller Zahlungsaufträge, Betreuung aller lohn- und sozialversicherungsrechtlichen Prüfungen bei uns im Haus bis hin zum Kuvertieren und Versand an Ihre Arbeitnehmer zum Pauschalpreis anbieten. Selbstverständlich arbeiten wir mit den bewährten Datev-Lohnprogrammen, fortlaufende Schulungen sorgen für stets aktuellen Kenntnisstand unserer Mitarbeiter. Damit können wir Sie effektiv von einer zunehmend komplexer werdenden und jetzt bereits zeitintensiven Materie entlasten.
Haben Sie noch Fragen? Kurzer Anruf genügt: 06021/3880-0.

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