Wir freuen uns, dass Frau Gruber, mit der wir seit 10 Jahren in Form einer Bürogemeinschaft kooperieren, nunmehr auch berechtigt ist, den Titel „Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht“ zu führen. Wir gratulieren an dieser Stelle ganz herzlich!
Der Fachanwaltstitel spiegelt vertieftes Fachwissen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet wider und wird nur nach erfolgreich bestandener Prüfung und zusätzlich nachgewiesener umfangreicher praktischer Erfahrung auf dem Rechtsgebiet verliehen.
Durch den bereits in 2005 erworbenen Fachanwaltstitel für Steuerrecht wird nunmehr das Beratungsspektrum von Frau Gruber positiv – auch im Sinne unserer mittelständisch ausgerichteten Mandantschaft – abgerundet.

Seitenanfang