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Bilanz und IFRS
Auf dem Weg zur Weltbilanz

Inhalt:
  Bilanz
  IFRS

 

Bilanz ziehen - Rückblick und Bestandsaufnahme

 

Ihr Jahresabschluss - wer schaut ihn sich an?

Die "Bilanz" dient einerseits Ihnen selbst zu Informationszwecken. Darüber hinaus müssen Sie mit ihr das Informationsbedürfnis einer Vielzahl weiterer Dritter befriedigen, wie typischerweise des Finanzamtes sowie von Banken und Kreditversicherern. Nicht zuletzt öffnen Sie sich durch die Offenlegung Ihrer Bilanz im Unternehmensregister zwangsläufig auch stärker für Ihre Kunden und Lieferanten etc., als dies in der Vergangenheit der Fall war.

Spielräume nutzen!

Der bilanzrechtliche Spielraum, den das HGB nach Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) noch lässt, hat sicher abgenommen. Zielsetzung des Gesetzgebers bei der Formulierung des BilMoG war schließlich, die bis dato im HGB bestehenden Ansatz- und Bewertungswahlrechte auszudünnen und eine 'vollwertige Alternative' zu den international üblichen IFRS zu bieten.

Einige BilMoG-Neuerungen im Überblick:

  • Stärkere Abkopplung der Handels- von der Steuerbilanz
  • Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
  • Rückstellungsbewertung: Abzinsung und Einbezug künftiger Kostensteigerungen
  • Bildung von Bewertungseinheiten
  • Der Bilanzierung latenter Steuern bekommt eine größere Bedeutung zu

Trotz der gelungenen Annäherung an die internationalen Standards haben die aktuellen Regelwerke immer noch verschiedene Grundausrichtungen: Während das -nach wie vor- vom Vorsichtsprinzip geprägte deutsche HGB den ordentlichen Kaufmann lieber zu arm als zu reich darstellt und somit die Bildung stiller Reserven fördert, versuchen die IFRS deutlich stärker, eine Art "Verkehrswert-Betrachtung" in den Vordergrund zu rücken - über den "fair value" sollen den Interessenten letztlich alle entscheidungsrelevanten Informationen zugänglich gemacht werden.

Ganz sicher ist Ihre Bereitschaft, Informationen über Sie bzw. Ihr Unternehmen Preis zu geben, nicht in Bezug auf alle Wissbegierigen gleich hoch. Wir loten mit Ihnen zusammen Ihre persönliche Situation aus und zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie vor dem Hintergrund der gesetzlichen Wahlrechte optimale Informationspolitik betreiben können.

Sprechen Sie uns an - wir helfen Ihnen weiter!

Für eine erste Orientierung, ob und inwieweit die Änderungen des HGB durch das BilMoG für Sie bzw. Ihr Unternehmen überhaupt relevant sind, haben wir für Sie eine Checkliste vorbereitet, mit deren Hilfe Sie anhand der wichtigsten Neuerungen überprüfen können, an welcher Stelle ggf. Handlungsbedarf besteht:

   Checkliste BilMoG-Neuerungen

 

Kontakt und Rückfragen:
WP/StB/FB IStR Frank Grote, Tel. 06021/3880-38; frank.grote@rhein-main-treuhand.de

 

IFRS (International Financial Reporting Standards)

 

Die "Weltbilanz" - oder: was steckt hinter IFRS?

IFRS und Harmonisierung der internationalen Rechnungslegung sind in aller Munde: Nicht selten werden sie von Banken und Rating-Agenturen propagiert, weil durch sie das Bedürfnis nach internationaler Vergleichbarkeit besser befriedigt werden soll.

Aufgrund der Änderungen, die das BilMoG dem HGB beschert hat, bleibt abzuwarten, ob die Zielsetzung, eine nationale Alternative zu den IFRS bieten zu wollen, von den Interessenten der Bilanz (Banken, Kreditversicherer etc.) als erfüllt betrachtet wird und ob die nach IFRS rufenden Stimmen verstummen werden. Parallel wird -nach wie vor- auf EU-Ebene über eine Harmonisierung der internationalen Besteuerung nachgedacht.

Durch mittelständische Mandanten mit internationaler Ausrichtung verfügen wir über Erfahrungen im Bereich der internationalen Rechnungslegung und Prüfung. Da es aus unserer Sicht keine pauschale Empfehlung für oder wider IFRS geben kann und stets der Einzelfall betrachtet werden muss, sprechen Sie uns an und wir loten mit Ihnen zusammen aus, wie mit dieser aktuellen Thematik optimal umgegangen werden sollte.

Was Sie über IFRS wissen sollten

Mit der Umsetzung der "IAS-Verordnung der EU" in nationales Recht wurde in einer ersten Stufe durch Verabschiedung des Bilanzrechtsreformgesetzes (BilRefG) in 2004 auch für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen die Möglichkeit geschaffen, einen befreienden Konzernabschluss nach IAS/IFRS aufzustellen (Wahlrecht).

Die Verpflichtung zur Aufstellung eines nach HGB-Regeln aufgestellten Einzelabschlusses besteht fort.

Ausgangspunkt für die derzeitige steuerliche Gewinnermittlung stellt nach wie vor der HGB-Abschluss dar, wobei das Maßgeblichkeitsprinzip deutlich an Bedeutung verloren hat.

EU-weit wird bereits jetzt in Kommissionen darüber nachgedacht, die Ertragsteuern zu harmonisieren. In diesem Zusammenhang wird auch ein Modell der steuerlichen Gewinnberechnung diskutiert, bei welchem das IFRS-Ergebnis die Ausgangsgröße darstellt.

Die IFRS werden von einem privatwirtschaftlichen Gremium, dem IASB (International Accounting Standards Board) fortentwickelt. Wegen der internationalen Ausrichtung und Besetzung dieser Einrichtung müssen stets Besonderheiten vieler Staaten Berücksichtigung finden. Die IFRS stellen damit stets einen Kompromiss dar.

Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der IFRS-Bilanzierung

Was dafür spricht: Was dagegen spricht:
Wirtschaftlichkeit: Möglicherweise bessere Anbindung an das unternehmensinterne Berichtswesen möglich; Nutzung von Synergieffekten
Vergleichbarkeit intern: Insbesondere bei international aufgestellten Unternehmensgruppen werden gruppeninterne Vergleiche erleichtert.
Vergleichbarkeit extern: Erhöhung der externen internationalen Vergleichbarkeit. Vor-/Nachteil?
Zukunftsfähig: Zunehmende Ausrichtung von Rating-, Analyse- und Bewertungssystemen auf IFRS
Kosten: Die Aufstellung eines IFRS-Abschlusses bedeutet einen nicht zu unterschätzenden Mehraufwand (Know-How-Aufbau), insbesondere weil die Verpflichtung zur Aufstellung eines HGB-Einzelabschlusses weiterhin besteht.
Bewertungsrisiken: Bewertung des Goodwills sowie Fair Value-Bewertung bergen das Risiko, dass in Perioden mit schlechteren operativen Ergebnissen zusätzlich Abschreibungen/ Wertminderungen erforderlich werden.
Spielräume: Schätzspielräume werden im Vergleich zum HGB tendenziell deutlich größer (z.B. Einschätzung der Nutzungsmöglichkeit von Verlustvorträgen; Beurteilung der Umsetzbarkeit von Entwicklungskosten in finanzielle Überschüsse, etc.); Vor-/Nachteil?
Unsicherheiten: Die Frage zum Eigenkapitalausweis bei Personengesellschaften ist noch ungeklärt. Nach derzeitigen IFRS-Regelungen dürfen Personengesellschaften die Gesellschafterkonten nicht als Eigenkapital ausweisen, wenn bzgl. der Gesellschaftsanteile dem Gesellschafter ein Kündigungsrecht zusteht.

 

Weiter bestehende wesentliche Unterschiede HGB zu IFRS im Überblick (Auswahl)

Der Goodwill aus Unternehmenserwerben ist nach IFRS zwingend zu aktivieren und nur bei Wertminderung (außerplanmäßig) abzuschreiben. Bei einer Aktivierung nach HGB sind planmäßige jährliche Abschreibungen in Höhe von mindestens 25% erforderlich. Das deutsche Steuerrecht schreibt die Verteilung der Anschaffungskosten über einen Zeitraum von 15 Jahren vor.

Bei der Bewertung von Vermögenswerten nach HGB ist das "Anschaffungskostenprinzip " zu beachten; d.h. die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten stellen die Obergrenze für die Bewertung dar. (Ausfluss des Vorsichtsprinzips: der Kaufmann soll sich nicht reicher darstellen, als er es schon ist.) Durch die Fair Value-Bewertung nach IFRS kommt es in vielen Fällen zu einer Überschreitung des nach HGB zulässigen Wertes.

 

Nutzen Sie unser Know-How in allen Fragen rund um IFRS!

 

Kontakt und Rückfragen:
WP/StB/FB IStR Frank Grote, Tel. 06021/3880-38; frank.grote@rhein-main-treuhand.de

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