Prüfung durch Wirtschaftsprüfer schafft Vertrauensgrundlagen.
Kooperation wird zunehmend Grundlage unseres Wirtschaftslebens. Kooperation erfordert aber auch Vertrauen der Partner zueinander.
Prüfung bedeutet auch Analyse und Suche nach Verbesserungen
- Bilanzierung nach HGB und IFRS,
- Abschlussprüfung,
- Konzernabschlussprüfung,
- Prüfung von Stiftungen,
- sonstige Sonderprüfungen
- Prüfung von Vereinen,
- Prüfung von Maklern und Bauträgern,
- Prüfung der Verwendungsnachweise für ISD und DSD,
- Prüfung von Sachgründungen oder anderen Sonderbilanzen,
- Prüfung von Umwandlungen oder Verschmelzungen,
- Prüfung von Kapitalerhöhungen sowie
- Qualitätskontrollprüfung nach § 57 WPO
Wenn Sie die Berichte anderer beurteilen müssen,
unterstützen wir Sie durch Gutachten zur
- Due Diligence
- Buchhaltung, Bilanzierung und Bilanzbewertung nach HGB oder IFRS
- Klärung sonstiger Fragen des Rechnungswesens
für private Auftraggeber und Gerichte.
Rechnungswesen nicht nur für Finanzamt und Banken
Wir helfen bei der Entwicklung eines Berichtswesens aus Ihrem Rechnungswesen, etwa bei
- der Bewertung von Unternehmen
- der Bilanzanalyse und der Optimierung Ihres Bilanzbildes,
- der Organisation des Rechnungswesens für Einzel- oder Konzernabschlüsse nach HGB und IFRS,
- der zweckmäßigen Gestaltung Ihres internen Kontrollsystems und
- der Konzeption aller Abläufe Ihres Rechnungswesens.

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